Sie wollen eine Wohnung, ein Haus oder eine sonstige Immobilie kaufen oder schenken und benötigen einen Rechtsanwalt?

Mag. Georg Buresch, MBA, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in 1010 Wien und sein Team unterstützen Sie gerne!

„Real estate can be a good investment under certain circumstances.“

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Warren Buffett

Wir beraten Sie mit fundiertem rechtlichen Fachwissen auf Augenhöhe, damit Ihr Investment erfolgreich wird und Sie böse Überraschungen vermeiden.

Wohnung kaufen

Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:
  • Übermittlung einer Checkliste mit vom Verkäufer oder vom Makler einzuholenden Unterlagen und Informationen,
  • Prüfung sämtlicher Unterlagen,
  • Erstellung eines Kaufanbots,
  • Erstellung von Kaufvertrag und Treuhandvertrag,
  • allfällige Verhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dessen Rechtsanwalt,
  • allfällige Korrespondenz mit Ihrer finanzierenden Bank,
  • sichere Treuhandabwicklung über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB),
  • Antragsstellung beim Grundbuch,
  • Selbstberechnung und Abführung der Eintragungsgebühr und der Grunderwerbssteuer.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie erforderlichenfalls gerne auch bei Fragen zum Ausländergrunderwerb, Wohnungseigentumsrecht oder Mietrecht, etc.

Wohnung schenken

Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:
  • Prüfung sämtlicher Unterlagen,
  • Beratung über weitere im Grundbuch einzutragende Rechte wie eines Belastungs- und Veräußerungsverbote, Fruchtgenuss- oder Wohnrechte,
  • Erstellung eines Schenkungsvertrages,
  • Antragsstellung beim Grundbuch,
  • Selbstberechnung und Abfuhr der Eintragungsgebühr sowie der Grunderwerbssteuer.

Rechtsanwalt Mag. Georg Buresch, MBA

Ich bin Rechtsanwalt in der bereits 35 Jahre bestehenden, familiengeführten Rechtsanwaltskanzlei BURESCH Rechtsanwälte (vormals BURESCH KORENJAK Rechtsanwälte) und verfüge über mehr als zehn Jahre praktische Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts und Wirtschaftsrechts. Ich wickle regelmäßig Transaktionen über Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser sowie industriell genutzte Liegenschaften ab und berate zu allen damit verbundenen Aspekten. Meine Expertise umfasst insbesondere auch Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht und Prozessrecht. In den letzten Jahren habe ich mich unter anderem im Rahmen meines berufsbegleitenden Masterstudiums ausführlich mit der Digitalisierung der Rechtsbranche sowie künstlicher Intelligenz beschäftigt und bin überzeugt mit diesen Kenntnissen ein hohes Level an Beratungsqualität anbieten zu können. Mein Anspruch ist es meine Rechtsberatung stets persönlich, serviceorientiert und leicht verständlich zu erbringen. Ich würde mich freuen, auch Sie zu meinen Mandanten zählen zu können!

FAQ

Neben der Abwicklung von Kauf- oder Schenkungsverträgen über Wohnungen, verfügen wir auch über umfassende Erfahrung in der Abwicklung der Übertragung von anderen Objekten wie Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Luxusvillen, Büros, Lager oder Industrieimmobilien.

Selbstverständlich! Üblicherweise wählt der Käufer den Vertragserrichter aus und bezahlt diesen auch. Das ist jedoch frei vereinbar. Insbesondere bei teureren Immobilien oder komplexeren Fällen ist es auch üblich, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind. Dann ist vorab zu klären, wessen Rechtsanwalt Vertragserricher und Treuhänder sein soll.

In der Regel bestehen Bauträger auf einen bestimmten Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt. Selbstverständlich können Sie aber einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, der die Unterlagen und Entwürfe für Sie prüft.

Grundsätzlich können Sie auch einen Notar mir der Abwicklung Ihres Immobilienkaufs beauftragen. Notare sind jedoch gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Rechtsanwälte sind demgegenüber verpflichtet die Rechte ihrer Mandanten „gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.“  Das gilt insbesondere, wenn Ihr Vertragspartner selbst durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so treffen mich als Vertragserrichter und Treuhänder auch gegenüber Ihrem Vertragspartner gesetzliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus muss ich die Interessen des Vertragspartners jedoch auch dann nicht vertreten. Weiters können Rechtsanwälte vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig werden. Das ist Notaren nur eingeschränkt möglich. Schließlich liegt das von mir verrechnete Honorar in der Regel unter dem von Notaren verrechneten Honorar nach dem Notariatstarifgesetz.

Ja, neben der Abwicklung von Immobilietransaktionen berate ich Sie auch gerne zu Rechtsfragen, wie insbesondere zum Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht oder Prozessrecht

Beim Kauf einer Wohnung oder anderer Immobilien fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Kaufpreis,
  • Eintragungsgebühr: 1,1% vom Kaufpreis (sofern keine temporäre Befreiung vorliegt),
  • bei Aufnahme einer Hypothek: 1,2 % Eintragungsgebühr vom sichergestellten Betrag (sofern keine temporäre Befreiung vorliegt),
  • Kosten der Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar, sowie
  • allfällige Maklerprovision.

Für die Bezahlung des Kaufpreises eröffnen wir ein eigenes elektronisch gesichertes Konto. Die uns vom Verkäufer bekanntgegebene Bankverbindung wird dort elektronisch gespeichert. Überweisungen vom Treuhandkonto sind nur im Electronic Banking auf dieses vorgegebene Konto möglich. Außerdem besteht dafür ein entsprechender Versicherungsschutz. Als Treuhänder schließe ich zudem gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer einen Treuhandvertrag ab, in dem genau geregelt wird, wann ich den Kaufpreis an wen ausbezahlen kann.

Das von uns verrechnete Honorar hängt vom Aufwand und vom Kaufpreis ab. In der Regel liegt unser Honorar zwischen 1 – 3 % des Kaufpreises. Dazu kommen 20 % Umsatzsteuer und die Barauslagen (Grundbuchsabfrage, Archivierungs- und Eingabengebühr, Porto, etc.). Sollte Ihr Kaufanbot nicht angenommen werden, verrechne ich statt der Pauschale für den mir entstandenen Aufwand einen angemessenen, vorab individuell vereinbarten Stundensatz. Bevor wir eine Honorarvereinbarung getroffen haben, wird Ihnen nichts verrechnet. Sie können also ganz unverbindlich anfragen.

Bei der Schenkung einer Wohnung fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer (Stufentarif von 0,5 – 3,5 % vom Grundstückswert),
  • Eintragungsgebühr (1,1% vom Wert der Wohnung, wobei im Familienkreis eine begünstigte Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommt),
  • Kosten des Notars (Unterschriftsbeglaubigung oder Notariatsakt).

Das von unsverrechnete Honorar hängt vom Aufwand und vom Wert der Immobilie ab. In der Regel verrechnen wir eine Pauschale zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen, die deutlich günstiger ist als beim Kauf einer Immobilie. Bevor wir eine Honorarvereinbarung getroffen haben, wird Ihnen nichts verrechnet. Sie können also ganz unverbindlich anfragen.

Ich verrechne mein Honorar in der Regel, sobald unterschriftsreife Verträge vorliegen und ein Termin für die Unterfertigung vereinbart wurde.

Rufen Sie uns entweder an, schreiben Sie uns ein E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website. Wir übermitteln Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot für unser Honorar und schicken Ihnen unsere Auftragsbedingungen, die wir von Ihnen unterschrieben benötigen. Dafür können Sie diese entweder ausdrucken, unterschreiben und scannen bzw. fotografieren oder direkt Ihre digitale Signatur (ID Austria) verwenden. Danach übermitteln wir Ihnen eine Checkliste mit den vom Verkäufer oder vom Makler einzuholenden Unterlagen und beginnen mit meiner Prüfung. Sollten Sie vorab fragen haben, können Sie uns selbstverständlich unverbindlich anrufen oder uns ein E-Mail schreiben.

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