Georg Titelbild

Sie wollen eine Wohnung, ein Haus oder eine sonstige Immobilie kaufen oder schenken und benötigen einen Rechtsanwalt?

Mag. Georg Buresch, MBA, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in 1010 Wien und sein Team unterstützen Sie gerne!

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"Real estate can be a good investstment
under certain circumstances."

– Warren Buffet

Wir beraten Sie mit fundiertem rechtlichen Fachwissen auf Augenhöhe, damit Ihr Investment erfolgreich wird und Sie böse Überraschungen vermeiden.

Wohnung kaufen

Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:

ChecklisteUnterlagen

Checkliste

Übermittlung einer Checkliste mit vom Verkäufer oder vom Makler einzuholenden Unterlagen und Informationen

Unterlagen 02

Prüfung

Prüfung sämtlicher
Unterlagen und des Grundbuchs

Kaufanbot

Kaufanbot

Erstellung eines Kaufanbots

Treuevertrag

Kauf- & Treuhandvertrag

Erstellung von Kaufvertrag
und Treuhandvertrag

Verhandlunjgen 05

Verhandlungen mit der Gegenseite

allfällige Verhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dessen Rechtsanwalt

kommunikation

Kommunikation mit Banken

allfällige Korrespondenz mit Ihrer finanzierenden Bank sowie der Bank des Verkäufers zur Löschung eingetragener Pfandrechte, etc.

treuabwicklung

Sichere Treuhandabwicklung

sichere Treuhandabwicklung über das elektronische Anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien (eATHB)

grundbuch 12

Grundbuch

Antragsstellung beim Grundbuch

steuernblau

Steuern &
Gebühren

Selbstberechnung und Abführung der Eintragungsgebühr und der Grunderwerbssteuer

Wohnung schenken

Wir erbringen für Sie folgende Leistungen:

PruefungUnterlagen

Prüfung

Prüfung sämtlicher Unterlagen

beratung

Beratung über vorbehaltene Rechte

Beratung über weitere im Grundbuch einzutragende Rechte wie Belastungs- und Veräußerungsverbote, Fruchtgenuss- oder Wohnrechte

schenkungsvertrag

Vertragserstellung

Erstellung eines Schenkungsvertrages

grundbuch 13

Grundbuch

Antragsstellung beim Grundbuch

steuern

Steuern &
Gebühren

Selbstberechnung und Abfuhr der Eintragungsgebühr sowie der Grunderwerbssteuer

Mag. Georg Buresch, MBA, Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Rechtsanwalt
Mag. Georg Buresch, MBA

Ich bin Rechtsanwalt in der bereits 35 Jahre bestehenden, familiengeführten Rechtsanwaltskanzlei BURESCH Rechtsanwälte (vormals BURESCH KORENJAK Rechtsanwälte) und verfüge über mehr als zehn Jahre praktische Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts und Wirtschaftsrechts. 

Ich wickle regelmäßig Transaktionen über Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser sowie industriell genutzte Liegenschaften ab und berate zu allen damit verbundenen Aspekten. Meine Expertise umfasst insbesondere auch Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht und Prozessrecht. Ich halte auch Vorträge zu immobilienrechtlichen Fragen, z.B. bei der Ärztekammer für Wien. 

Stephansdom Wien Pexels

Rechtsberatung mit Weitblick

In den letzten Jahren habe ich mich unter anderem im Rahmen meines berufsbegleitenden Masterstudiums ausführlich mit der Digitalisierung der Rechtsbranche sowie künstlicher Intelligenz beschäftigt und bin überzeugt mit diesen Kenntnissen ein hohes Level an Beratungsqualität anbieten zu können. 

Mein Anspruch ist es meine Rechtsberatung stets persönlich, serviceorientiert und leicht verständlich zu erbringen. Ich würde mich freuen, auch Sie zu meinen Mandanten zählen zu können!

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Neben der Abwicklung von Kauf- oder Schenkungsverträgen über Wohnungen, verfügen wir auch über umfassende Erfahrung in der Abwicklung der Übertragung von anderen Objekten wie Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Luxusvillen, Büros, Lager oder Industrieimmobilien.

Selbstverständlich! Üblicherweise wählt der Käufer den Vertragserrichter aus und bezahlt diesen auch. Das ist jedoch frei vereinbar. Insbesondere bei teureren Immobilien oder komplexeren Fällen ist es auch üblich, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind. Dann ist vorab zu klären, wessen Rechtsanwalt Vertragserricher und Treuhänder sein soll.

In der Regel bestehen Bauträger auf einen bestimmten Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt. Selbstverständlich können Sie aber einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, der die Unterlagen und Entwürfe für Sie prüft.

Grundsätzlich können Sie auch einen Notar mir der Abwicklung Ihres Immobilienkaufs beauftragen. Notare sind jedoch gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Rechtsanwälte sind demgegenüber verpflichtet die Rechte ihrer Mandanten „gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.“  Das gilt insbesondere, wenn Ihr Vertragspartner selbst durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so treffen mich als Vertragserrichter und Treuhänder auch gegenüber Ihrem Vertragspartner gesetzliche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus muss ich die Interessen des Vertragspartners jedoch auch dann nicht vertreten. Weiters können Rechtsanwälte vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig werden. Das ist Notaren nur eingeschränkt möglich. Schließlich liegt das von mir verrechnete Honorar in der Regel unter dem von Notaren verrechneten Honorar nach dem Notariatstarifgesetz.

Ja, neben der Abwicklung von Immobilientransaktionen als Vertragserrichter überprüfe ich für Sie auch gerne die von anderen Vertragserrichtern erstellten Verträge und unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Änderungswünschen. Weiters berate ich sie auch gerne zu weiteren immobilienbezogenen Rechtsfragen, wie insbesondere zum Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Baurecht oder vertrete Sie in Gerichtsverfahren.

Nein, unsere Kanzlei betreut und unterstützt seit Jahrzehnten auch Unternehmen, Bauträger, Immobiliengesellschaften, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften und kennt somit die Interessen vieler am Immobilienmarkt vertretener Akteure.

Beim Kauf einer Wohnung oder anderer Immobilien fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % vom Kaufpreis,
  • Eintragungsgebühr: 1,1% vom Kaufpreis (sofern keine temporäre Befreiung vorliegt),
  • bei Aufnahme einer Hypothek: 1,2 % Eintragungsgebühr vom sichergestellten Betrag (sofern keine temporäre Befreiung vorliegt),
  • Kosten der Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar, sowie
  • allfällige Maklerprovision: idR 3,6 % vom Kaufpreis (3 % + USt) .

Für die Bezahlung des Kaufpreises eröffnen wir ein eigenes elektronisch gesichertes Konto. Die uns vom Verkäufer bekanntgegebene Bankverbindung wird dort elektronisch gespeichert. Überweisungen vom Treuhandkonto sind nur im Electronic Banking auf dieses vorgegebene Konto möglich. Außerdem besteht dafür ein entsprechender Versicherungsschutz. Als Treuhänder schließe ich zudem gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer einen Treuhandvertrag ab, in dem genau geregelt wird, wann ich den Kaufpreis an wen ausbezahlen kann.

Das von uns verrechnete Honorar hängt vom Aufwand und vom Kaufpreis ab. In der Regel liegt unser Honorar zwischen 1 – 3 % des Kaufpreises. Dazu kommen 20 % Umsatzsteuer und die Barauslagen (Grundbuchsabfrage, Archivierungs- und Eingabengebühr, Porto, etc.). Sollte Ihr Kaufanbot nicht angenommen werden, verrechne ich statt der Pauschale für den mir entstandenen Aufwand einen angemessenen, vorab individuell vereinbarten Stundensatz. Bevor wir eine Honorarvereinbarung getroffen haben, wird Ihnen nichts verrechnet. Sie können also ganz unverbindlich anfragen.

Bei der Schenkung einer Wohnung fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer (Stufentarif von 0,5 – 3,5 % vom Grundstückswert),
  • Eintragungsgebühr (1,1% vom Wert der Wohnung, wobei im Familienkreis eine begünstigte Bemessungsgrundlage zur Anwendung kommt),
  • Kosten des Notars (Unterschriftsbeglaubigung oder Notariatsakt).

Das von unsverrechnete Honorar hängt vom Aufwand und vom Wert der Immobilie ab. In der Regel verrechnen wir eine Pauschale zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen, die deutlich günstiger ist als beim Kauf einer Immobilie. Bevor wir eine Honorarvereinbarung getroffen haben, wird Ihnen nichts verrechnet. Sie können also ganz unverbindlich anfragen.

Ich verrechne mein Honorar in der Regel, sobald unterschriftsreife Verträge vorliegen und ein Termin für die Unterfertigung vereinbart wurde.

Rufen Sie uns entweder an, schreiben Sie uns ein E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website. Wir übermitteln Ihnen im Anschluss ein individuelles Angebot für unser Honorar und schicken Ihnen unsere Auftragsbedingungen, die wir von Ihnen unterschrieben benötigen. Dafür können Sie diese entweder ausdrucken, unterschreiben und scannen bzw. fotografieren oder direkt Ihre digitale Signatur (ID Austria) verwenden. Danach übermitteln wir Ihnen eine Checkliste mit den vom Verkäufer oder vom Makler einzuholenden Unterlagen und beginnen mit meiner Prüfung. Sollten Sie vorab fragen haben, können Sie uns selbstverständlich unverbindlich anrufen oder uns ein E-Mail schreiben.

Kontakt

So können Sie mich erreichen:

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    immo-anwalt.at
    Rechtsanwalt Mag. Georg Buresch, MBA
    1010 Wien, Stephansplatz 8A / Jasomirgottstraße 2
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